Kurz gesagt. Unser Ziel ist, dass jeder die Website nutzen kann, auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit Vergrößerung oder ohne Bewegung. Wir richten uns nach den Richtlinien WCAG 2.1 in der Stufe AA. Die Website ist teilweise barrierefrei: Vieles ist geprüft, einiges noch nicht. Beides steht unten.
1. Wofür diese Erklärung gilt
Diese Erklärung gilt für die Website reelysolutions.com mit Startseite, Creator-Seite, Community, Werkzeugen, Dashboard, Kundenbereich und diesen Rechtstexten. Sie gilt nicht für unseren Discord-Server, der in der App von Discord läuft, und nicht für Inhalte anderer, die wir einbinden, etwa den Player von TikTok, Twitch oder YouTube und die Clips der Clipper auf diesen Plattformen. Wie gut diese nutzbar sind, liegt bei ihren Anbietern.
2. Wie barrierefrei die Website ist
Die Website ist mit den Richtlinien WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Das Ergebnis stammt aus unserer eigenen Prüfung vom 30.09.2026.
Was schon funktioniert
- Jede geprüfte Seite ist als deutsch ausgezeichnet, damit Screenreader richtig vorlesen.
- Zoomen ist nicht gesperrt. Bei 320 Pixel Breite läuft auf keiner geprüften Seite etwas seitlich über.
- Jede geprüfte Seite hat genau eine Hauptüberschrift, einen ausgezeichneten Hauptbereich und oben den Link „Zum Inhalt springen“.
- Auf den geprüften Seiten haben alle Bilder einen Alternativtext oder sind als Schmuck ausgezeichnet.
- Auf den geprüften Seiten haben Knöpfe und Links einen Namen, den ein Screenreader vorlesen kann.
- Texte erreichen in dunkel und hell den Kontrast nach WCAG 2.1 AA (4,5 zu 1, große Schrift 3 zu 1), geprüft auf 31 Seiten, auch im Dashboard und im Adminpanel.
- Bedienelemente erreichst du mit der Tastatur, und der Fokus ist dabei sichtbar. Das prüfen wir mit der Tab-Taste in Stichproben.
- Stellst du in deinem System „Bewegung reduzieren“ ein, stehen Animationen still, und alle Inhalte bleiben sichtbar.
- Hell und dunkel lassen sich umschalten, beide mit geprüftem Kontrast.
- Eine automatische Prüfung nach WCAG 2.1 AA (axe-core 4.13), dunkel und hell, findet auf 21 öffentlichen Seiten keinen Verstoß mehr, auch nicht auf den neuen Seiten Kampagnen, Konverter und Video-Kompressor. Im Dashboard und im Kundenbereich (12 Seiten) bleiben zwei Stellen, sie stehen unten.
- Initialen auf farbigem Grund (zum Beispiel im Ticket-Verlauf) erreichen in beiden Modi mindestens 4,6 zu 1.
- Jedes Eingabefeld auf den geprüften Seiten ist mit seiner Beschriftung verbunden, auch im CPM Rechner.
- Die Überschriften springen auf den geprüften Seiten keine Ebene, auch auf den Seiten der Werkzeuge und im Changelog.
- Suchfelder zeigen den Fokus am ganzen Feld, der Knopf daneben mit der Tastatur als Linie innen.
- Lädt etwas, sagt die Seite das Screenreadern als Status an. Ein Knopf, der gerade absendet, ist gesperrt und als beschäftigt ausgezeichnet, damit nichts doppelt abgeschickt wird.
- Felder für Name, E-Mail und Passwort sagen dem Browser, was hineingehört, damit er richtig vorschlagen kann.
- Die Rechtstexte sind eigene, schlanke Seiten mit Inhaltsverzeichnis, die auch ohne Anmeldung und ohne Skripte lesbar sind.
Was noch nicht barrierefrei ist
- Clipper-Dashboard: Die Seiten im Dashboard haben noch keine Hauptüberschrift der ersten Ebene, und der Hauptbereich ist doppelt ausgezeichnet. Screenreader finden die Inhalte, springen aber nicht direkt zum Seitentitel. Wir ziehen das nach.
- Kundenbereich: Kann das Profil nicht geladen werden, bleibt der Hinweis darauf unsichtbar. Lädt es normal, ist alles lesbar. Wir beheben das.
- Clipper-Dashboard, heller Modus: Der Knopf „Fehler melden“ in der Übersicht hat zu wenig Kontrast. Im dunklen Modus ist er lesbar. Wir beheben das.
- Adminpanel: In der Aufgabenliste steht ein Link in einer aufklappbaren Zeile. Mit der Tastatur ist er erreichbar, ein Screenreader sagt die Zeile aber doppelt an. Das betrifft nur unser Team.
- PDF-Dateien: Rechnungen, Gutschriften und Auszahlungsbelege sind noch nicht für Screenreader aufbereitet (ohne Tags). Brauchst du einen Beleg in anderer Form, schreib uns, dann schicken wir dir die Angaben als Text.
- Neu vom 30.09.2026: Clip-Feed, Kampagnen-Seite, Tickets, Flammen, Konverter und Video-Kompressor sind nach dieser Prüfung dazugekommen und noch nicht einzeln geprüft.
- Keine Prüfung durch Menschen: Bisher prüfen wir mit Programmen. Einen Test mit Screenreadern wie NVDA oder VoiceOver und mit Menschen mit Behinderung gab es noch nicht.
- Leichte Sprache und Gebärdensprache: Diese Inhalte gibt es nicht. Wir schreiben so einfach, wie wir können.
Unser Schutz vor Bots kommt ohne Bilderrätsel aus. Die Aufgabe dafür löst dein Browser im Hintergrund, du musst nichts erkennen oder abtippen.
3. Wie wir prüfen
Wir prüfen selbst, mit Programmen, die bei jeder größeren Änderung der Website laufen: eine Messung des Kontrasts auf allen wichtigen Seiten in dunkel und hell, Tests für Tastatur, Fokus und reduzierte Bewegung und eine Stichprobe öffentlicher Seiten bei 1440, 390 und 320 Pixel Breite. Programme finden nicht alles. Deshalb ist uns deine Rückmeldung wichtig. Diese Erklärung erneuern wir, wenn sich die Website stark ändert, spätestens nach einem Jahr.
4. Probleme melden
Stößt du auf eine Hürde, oder brauchst du einen Inhalt in einer anderen Form, sag uns Bescheid. Schreib an support@reelysolutions.com oder öffne ein Ticket auf der Website oder in unserem Discord, am besten mit dem Wort „Barrierefreiheit“ im Betreff. Nenn uns die Seite und was nicht geht. Wir antworten in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Was wir nicht sofort beheben können, schicken wir dir, soweit möglich, in einer Form, die für dich passt.
5. Gilt dafür eine gesetzliche Pflicht?
Diese Erklärung geben wir freiwillig ab. Nach unserer Einschätzung gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für ReelySolutions nicht: Unser Dienst richtet sich an Unternehmen, die bei uns buchen, und an Clipper, die uns ihre Arbeit anbieten, nicht an Verbraucher, die bei uns etwas kaufen. Außerdem sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von den Anforderungen ausgenommen (§ 3 Absatz 3 BFSG). Wir wollen trotzdem, dass jeder die Website nutzen kann, und arbeiten weiter daran.
Bist du der Ansicht, dass wir doch verpflichtet sind, und hilft dir unsere Antwort nicht weiter, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.